AGB von Kaya Lodge:

Bitte beachten Sie, dass in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts folgende Reisebedingungen zwischen Ihnen als Reisenden und der Kaya Lodge Touristik e.K. - nachfolgend Kayalodge- vereinbart werden, sofern diese als Veranstalter der Reise auftritt.

  1. Anmeldung und Bestätigung

Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise sollte online über unsere Webseite,  schriftlich mit unserem Anmeldeformular, oder per E-Mail, telefonisch oder formlos erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Der Anmelder steht für alle Verpflichtungen der in der Anmeldung mitaufgeführten Reiseteilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns zehn Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung der Anzahlung) annehmen können.

Unsere Preise sind in Euro ausgewiesen. Alle Preise sind grundsätzlich Individualpreise (pro Person).

Bei vermittelten Reisen oder zusätzlich vermittelten Reiseleistungen im Rahmen einer Reise werden Fremdleistungen erbracht, soweit in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung ausdrücklich auf den Veranstalter hingewiesen wird. Für die Durchführung dieser Fremdleistung haften wir nicht selbst, sondern für die Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Veranstalters.

Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.

  1. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins bei Pauschalreisen ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist wie im Einzelfall auf der Reise-bestätigung/ Rechnung vermerkt fällig, ansonsten vier Wochen vor Reisebeginn. Bei Überweisung ist die Reisenummer, Reisetermin und der Teilnehmername anzugeben.

  1. Rücktritt des Kunden, Umbuchung

Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verlieren wir zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können aber gem. §651h Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen.

Eine pauschalierte Entschädigung können wir in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen:

Bis 12 Wochen vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,

12-4 Wochen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,

unter 4 Wochen bis 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises,

unter 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantreten der Reise 90% des Reisepreises

Es steht dem Teilnehmer der Nachweis offen, dass der Schaden im Einzelfall geringer ist.

Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag durch Sie. Wir berechnen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei Ihnen auch in diesem Fall der Nachweis offensteht, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 29,00 €/Buchung.

Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

Keine Entschädigung fällt an, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind in diesem Sinne unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

  1. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter, Leistungs- und Preisänderungen
  2. a) Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 20 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und wir zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Wir dürfen außerdem vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall erklären wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen erstattet. Nach Beginn der Reise ist der Veranstalter berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, so dass eine weitere Teilnahme für die Gruppe nicht mehr zumutbar ist, oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung anrechnen lassen.
  3. b) Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard (=Kojen/Teilnehmer-Verhältnis) behalten wir uns vor.
  4. c) Liegt zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige, Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
  5. d) Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 8% des Reisepreises, als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.
  6. Leistung und Haftung

Leistungsumfang: Der genaue Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

-die gewissenhafte Reisevorbereitung einschl. der sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

-die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (Druckfehler/Irrtum vorbehalten);

-die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit zuvor definierten Tageszielen, noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern ein Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil. maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier, in dem sich die Segelyacht aufhalten soll. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und Sportleistung (Koje an Bord, Segelsport unter Anleitung des Skippers). Diese Törnleistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Sie gelten auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf das Reisegepäck nach Montrealer Übereinkommen.

Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter u.s.w., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn unsere Reiseleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.

  1. Obligenheiten und Vertragskündigung durch den Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von Ansprüchen

Der Kunde hat auftretende Mängel stets unverzüglich dem Büro von Kayalodge oder der vermittelnden Agentur anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Wir empfehlen dazu die schriftliche Form. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein. Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen, vom Kunden für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadens-minderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportreise mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (z.B. Schwimmen in tiefem Wasser).

  1. Einreisebestimmungen, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Wir informieren über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.

  1. Verjährung

Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach § 651i BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in zwei Jahren, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

  1. Versicherungen

Sie haben die Möglichkeit zusätzliche Reiseversicherungen über Kayalodge abzuschließen, wie beispielsweise eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Kayalodge tritt hierbei ausschließlich als Vermittler oder Tippgeber auf. Wir verweisen auf die Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de

  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein.

  1. Insolvenzschutz

Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden, sofern es sich bei der von Ihnen gebuchten Reise um eine Paurschalreise im Sinne des Detuschen Reiserechts handelt.

  1. Unwirksamkeit und Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen uns und Ihnen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

13 Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung von Ansprüchen unter Familien-angehörigen.

  1. Veranstalter

Soweit in den Reisebeschreibungen oder der Reisebestätigung nicht anders ausgewiesen, werden die Reisen veranstaltet durch:

Kaya Lodge Touristik e.K.

Am Breilbusch 7, 48161 Münster


Tel: +49 160 90531908

mail:

Amtsgericht Münster, HRA 9520

Steuernummer: FA Münster 336/5188/2507