• 7 tägiger SKS Praxistörn 2024
  • Übernachtungen auf der Yacht
  • DSV Prüfung direkt auf dem Schiff
  • Prüfungsteilnahme freiwillig
  • 130-150 sm werden gesegelt
  • alle prüfungsrelevanten Manöver werden geübt
  • Prüfungsvorbereitung in entspannter Urlaubsatmosphäre
  • mind. 4, max.6 Teilnehmern
  • gut auch als Skippertraining geeignet
  • Theorieprüfung auch möglich
 
  
  • 7 tägiger SKS Praxistörn 2024
  • Übernachtungen auf der Yacht
  • DSV Prüfung direkt auf dem Schiff
  • Prüfungsteilnahme freiwillig
  • 130-150 sm werden gesegelt
  • alle prüfungsrelevanten Manöver werden geübt
  • Prüfungsvorbereitung in entspannter Urlaubsatmosphäre
  • mind. 4, max.6 Teilnehmern
  • gut auch als Skippertraining geeignet
  • Theorieprüfung auch möglich
 
  

SKS Praxistörn Mallorca 7 Tage 2024

7 tägiger SKS-Praxistörn auf Mallorca/ 130-150 sm

Anreise samstags, Abreise in der Folgewoche samstags

 



Reisebeschreibung

Palma de Mallorca oder El Arenal
sind die Ausgangshäfen für unsere SKS-Törns auf den Balearen. Mallorca mit seinen traumhaften Buchten, den vielen kleinen Hafenstädten und seinem attraktiven Hinterland hat sich in den letzten Jahren immer mehr zum Ziel vieler Segler entwickelt. Auf unseren Segelreisen lassen sich die ruhigen Buchten ideal mit den quir­ligen Hafenstädten und ihren Touristenattraktionen verbinden. Unsere Mallorca-Törns segeln wir auf top gepfelgten Fahrtenyachten. Die Schiffe haben i.d.R. vier Doppelkabinen und 2 Nasszellen, an Bord sind maximal 6 SKS Schüler und der Skipper. Die Törns starten direkt in Palma.
SKS-Praxis
Ihr werdet in entspannter, aber zielorientierter Urlaubsatmosphäre auf die Praxisprüfung vorbereitet. Der Skipper stellt schnell euren jeweiligen Kenntnisstand fest und geht gezielt auf eure eventuelle Schwachpunkte ein. Es werden in den 7 Tagen ca. 130-150 Seemeilen gesegelt sowie die prüfungsrelevanten Manöver ausgiebig geübt. Zwischen den einzelnen Manövern bleibt genügend Zeit, um zu baden oder einfach Sonne und Wind zu genießen.

Prüfungsvoraussetzungen
Um zur SKS-Prüfung zugelassen zu werden, müsst ihr bereits vorher den Sportbootführerschein, Geltungsbereich -See (Motorbootführerschein) erworben haben. Die Prüfung für diesen Schein könnt ihr auch bei uns machen. Hier der Link:  Sportbootführerscheinkurse Außerdem müsst ihr bis zum Prüfungstag mindestens 300 Seemeilen auf einer Yacht gesegelt sein und diese durch eine Bescheinigung des jeweiligen Skippers nachweisen. Während unserer 7 tägigen SKS-Praxistörns segeln wir ca. 130-150 sm. Die theoretische SKS-Prüfung könnt ihr wahlweise vor oder nach der praktischen SKS-Prüfung bei eurer Orts ansässigen Segelsschule ablegen. Ihr habt zwei Jahre Zeit zwischen den einzelnen Teilprüfungen. Ggf. ist die Kombiprüfung, also auch die Theorieprüfung während des Törns möglich. Sprecht uns bitte rechtzeitig an, wenn ihr das vorhabt, damit wir das individuell mit dem DSV klären können! Hier findet ihr alle Informationen auf der offiziellen Seite des DSV inklusive den aktuellen Prüfungsgebühren: DSV SKS Informationen inkl. Gebührenordnung

Route
Eine detaillierte Route wird in der Regel nicht von vornherein festgelegt, denn Wind und Wetter sind die Routenplaner eines Seglers. In einer Flaute rückt das Ziel in weite Ferne, bei auffrischenden Winden ist das Tagesziel im Nu erreicht und die Planung über den Haufen geworfen. So wird die Route jeden Morgen neu vor der Abfahrt unter Berücksichtigung der Wettervorhersage mit dem Skipper besprochen. Die Nächte verbringen wir in einsamen Buchten oder in den Häfen an der Küste.

Yacht & Skipper
Die eingesetzten Yachten sind  gepflegte Fahrtenyachten mit vier bis fünf Doppelkabinen. Unsere Skipper sprechen alle deutsch, haben die Erfahrung aus vielen tausend Seemeilen und kennen das Revier. Sie können euch tolle Plätze, wie z.B. malerische Buchten und lebhafte Hafenstädtchen zeigen. Die Einteilung der Kabinen erfolgt vor Ort. Dabei wird der Skipper die Zufriedenheit der Crew insgesamt berücksichtigen. Bitte stellt euch darauf ein, dass der Törn nicht auf einem Kreuzfahrtschiff, sondern auf einer relativ engen, sportlichen Yacht stattfindet. Bettwäsche ist an Bord, ebenso Geschirr usw.

Verpflegung
Ein schönes Erlebnis beim Segeln ist das gemeinsame Kochen und Zubereiten der Speisen. Man entdeckt die unterschiedlichen Talente der Mitsegler(-innen) sehr schnell. Zur Abwechslung kehren wir in den Hafenstädtchen auch in Restaurants ein. Es hat sich bewährt, für die Verpflegung eine Bordkasse einzurichten, in die alle den gleichen Betrag einzahlen. Aus der Bordkasse werden auch Schiffsdiese, Gas und Hafengebühren sowie die Endreinugungder Yacht bezahlt.  Der Skipper wird mitverpflegt, er zahlt nicht in die Bordkasse ein. Das ist Tradition und wird von allen Veranstaltern so praktiziert.



Törnbeginn: samstags 17:00 Uhr
Törnende: 7 Nächte später, samstags der Folgewoche nach dem Frühstück um 09:00 Uhr Prüfungstag: immer am vorletzten Tag (freitags, direkkt auf unseren Schiff) vor Abreise Prüfung:
Teilnehmer: mindestens 4, maximal 6 Personen
Durchführungsgarantie ab 4 Teilnehmern

Reisezeit und Preise

Teilnehmer: min. 4 max. 6 Personen

Veranstalter: Kaya Lodge

Reise Informationen

Die Törns beginnen im Hafen von Palma de Mallorca oder in El Arenal. Die Häfen liegen nur wenige Minuten vom Flughafen entfernt und sind gut per öffentlichem Bus oder Taxi bequem erreichbar. Gesegelt werden die Mallorcatörns auf gepflegten Fahrtenyachten zwischen 44-50 Fuß mit vier bis fünf Doppelkabinen, zwei bis drei Nasszellen und einem großen Salon. Der Salon wird bei unseren Törns nicht belegt. Der Skipper hat seine eigene Kabine. Bitte vergleicht das mit anderen Anbietern. Es wird keine feste Route vorgegeben. Der Skipper macht Vorschläge und dann wird gemeinsam der Törnverlauf festgelegt.    

Weitere Informationen

Infos zur SKS Prüfungsanmeldung

Prüfungsanmeldung zur SKS Praxisprüfung

Voraussetzung zur Abnahme der praktischen SKS Prüfung ist der Besitz des Sportbootführerscheines, Geltungsbereich See (SBF-See). Diesen müsst ihr im Original zur praktischen SKS-Prüfung mitbringen. Außerdem benötigt ihr einen Nachweis über 300 (mit)gesegelte Meilen in Küstengewässern. Bitte bringt auch unbedingt (sicherheitshalber) einen Nachweis mit, dass ihr die Prüfungsgebühr an den Prüfungsausschuss Ausland überwiesen habt.

Diese Unterlagen müssen bei der praktischen SKS Prüfung vorliegen, nicht vergessen!


Falls ihr bereits die Theorieprüfung abgelegt habt, bringt bitte eure DSV-Tüte mit (grüner Umschlag bei SKS). Auf dieser Tüte werden vom Prüfer die bestandenen
Prüfungsteile, Theorie und Praxis vermerkt. Nach Bestehen aller Teilprüfungen wird der Segelschein ausgestellt (dazu bitte Passfoto mitbringen). Die Reihenfolge in der die
Teilprüfungen abgelegt werden, ist beliebig, ihr habt bis zu zwei Jahre nach der ersten Teilprüfung Zeit die reslichen Teilprüfungen abzulegen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Teilprüfungen, welche außerhalb von 2 Jahre liegen.


Anmeldung zur SKS Praxisprüfung
Ihr erhaltet mit eurer Anmeldebestätigung/ Rechnung von uns u.a. auch den Link zur Prüfungsanmeldung, falls ihr die praktische SKS Prüfung am Ende des Törns ablegen möchtet.

Ihr müsst euch jedoch SELBER auf dieser Seite:

Anmeldung zur Prüfung DSV

zu eurer jeweiligen Prüfung anmelden! Bitte wählt dazu den Prüfungsausschuss BAYERN NORD aus!

Wichtig:

Die Prüfungsgebühren müsst ihr selbst bis spätestens 14 Tage, besser 3 Wochen vor der
Prüfung direkt an den Prüfungsausschuss Ausland überwiesen haben.

(wichtig: Namen, Prüfungsort, Namen der Segelschule, Name des Schiffes und Prüfungsdatum angeben).

 

Basisinformationen SKS Törns 7 Tage auf Mallorca

  • Unsere SKS Praxistörns Mallorca beginnen in der Regel samstags, 17:00 Uhr boarding.
  • gestartet wird in Palma direkt oder im Yachthafen von El Arenal
  • Wir laufen i.d.R. erst am Sonntagmorgen aus.
  • die -freiwillige-SKS Praxisprüfung am Ende des Törns findet immer freitags in der Folgewoche statt
  • Abreise ist dann samstags um 09:00 Uhr
  • Der SKS Schein ermöglicht weltweit eine Yacht zu chartern und zu führen. Er gilt von der Küste bis zu einem Abstand von 12 Seemeilen. Er kann auch in diesem Bereich gewerblich genutzt werden.
  • Voraussetzung ist der Sportbootfüherschein, Geltungsbereich See, sowie bis zur praktischen Prüfung SKS 300 Seemeilen in Küstengewässern gesegelt zu sein. Eure gesegelten Seemeilen auf unseren Törns werden mitgezählt!
  • Während unserer 7 tägigen SKS Törns werdet ihr die 130-150 sm i.d.R. segeln.
  • Die Prüfungen, Theorie und Praxis, können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden.
  • Von der ersten Teilprüfung bis zur letzten Teilprüfung habt ihr bis zu 2 Jahre Zeit.
  • wer mehr Seemeilen  benötigt, sollte den 11 tägigen SKS Törn buchen!

EU Formblatt zur Unterrichtung der Reisenden bei Pauschalreisen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB (gültig ab 01.07.2018)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K., Am Breilbusch 7, 48161 Münster, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Kaya Lodge Touristik Andreas Schütz e. K. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Kaya Lodge Touristik Andreas Schütz e.K..

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisevertrages übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnliche Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K. hat eine Insolvenzversicherung mit R+V Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung unter Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0800 – 533 1112 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Kaya Lodge Touristik, Andreas Schütz e. K. verweigert werden.